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alphatech | Netzwerkservice
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 0 85/98 - "Haftung für
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Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen -
1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages sind Lieferungen und Leistungen von alphatech | Netzwerkservice. Sie erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung
auf diese hinweist und alphatech | Netzwerkservice diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGBs
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2 Lieferungen und Leistungen
2.1 Angebote von alphatech | Netzwerkservice sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot
von alphatech | Netzwerkservice schriftlich bestätigt und damit den Auftrag erteilt. Spätestens aber mit Annahme der Lieferung / Leistung durch den Kunden.
2.2 Inhalt und Umfang der von alphatech | Netzwerkservice geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger
schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus dem Angebot alphatech | Netzwerkservice´s.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4 alphatech | Netzwerkservice behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten
Leistungsdaten erreicht werden.
2.5 Alle von alphatech | Netzwerkservice angebotenen Lieferungen und Leistungen verstehen sich zuzüglich Installation bei dem Kunden vor Ort
sowie der Anfahrten. Sämtliche, nicht im Vertrag enthaltenen Leistungen werden separat verrechnet (siehe Gesonderte Leistungen).
2.6 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. alphatech | Netzwerkservice
kommt auf jeden Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von alphatech | Netzwerkservice verschuldet ist, die Leistung fällig ist und
der Kunde alphatech | Netzwerkservice erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
2.7 Liefertermine verlängern sich für alphatech | Netzwerkservice angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von
alphatech | Netzwerkservice nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten,
Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. alphatech | Netzwerkservice behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
2.8 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen.
3 Gesonderte Leistungen
3.1 Alle folgenden Leistungen werden neben den im Vertrag stehenden außervertraglichen Leistungen erbracht und nach den jeweils
gültigen Stundensätzen abgerechnet:
» Alle Arbeiten durch Mitarbeiter von alphatech | Netzwerkservice oder einem ihrer Beauftragten, die über das im Vertrag vereinbarte Maß hinausgehen.
» Sämtliche Supportleistungen in Verbindung mit Fehlersuche und -Diagnose, auch wenn sie innerhalb der Garantie anfallen (s. Garantie).
» Telefonischer Support.
» Fahrtkostenpauschalen, abhängig von der Entfernung des Kunden zu alphatech | Netzwerkservice.
» Alle Teile (Verbrauchsteile, Ersatzteile, Software, Treiber), die zur Lösung eines technischen Problems notwendig sind.
» Bereitstellung von gleichen oder vergleichbaren Leihgeräten.
» Schulungen und Einweisungen. Sie werden nach Auftragserteilung gemäß gesonderter Schulungs-Preisliste berechnet.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle o.g. Service-Leistungen alphatech | Netzwerkservice´s werden zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen dem Kunden nach tatsächlich
angefallenem Aufwand in Rechnung gestellt, es sei denn es ist im Vertrag zwischen dem Kunden und alphatech | Netzwerkservice ausdrücklich etwas anderes geregelt.
4.2 Gegen Forderungen von alphatech | Netzwerkservice kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
4.3 Die Zahlungsbedingungen lauten: 10 Tage ohne Abzug. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
4.4 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann alphatech | Netzwerkservice jederzeit Lieferung Zug um Zug
gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung
vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von alphatech | Netzwerkservice bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem
Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
5.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt.
5.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Kunden auf das Eigentum von alphatech | Netzwerkservice hinweisen und alphatech | Netzwerkservice unverzüglich schriftlich informieren.
5.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von alphatech | Netzwerkservice an den Kunden, oder bei
Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf alphatech | Netzwerkservice zur Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von
Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
5.5 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch alphatech | Netzwerkservice gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6 Mitwirkung des Vertragspartners
6.1 Der Vertragspartner wird alphatech | Netzwerkservice zur Ausübung der Dienstleistungsarbeiten, sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang
stehenden Tätigkeiten ohne Wartezeiten ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen.
6.2 Gelten für den Betrieb des Vertragspartners oder den Aufstellungsort der Geräte einschließlich der stationären Verbindungen
besondere Sicherheitsauflagen, so wird der Vertragspartner rechtzeitig die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
6.3 Auf Anforderung von alphatech | Netzwerkservice stellt der Vertragspartner die aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche zweite Person
ohne Kosten für alphatech | Netzwerkservice in seinem Unternehmen zur Verfügung.
6.4 Der Vertragspartner stellt alphatech | Netzwerkservice eine Fernsprechverbindung und die Nutzung vorhandener Übertragungsstrecken zur
Erfüllung der Arbeiten kostenlos zur Verfügung.
6.5 Der Vertragspartner ist für die Sicherung der aktuellen Datenbestände verantwortlich und wird im Bedarfsfall zur Rekonstruktion von
Daten nach einem Systemausfall mit Datenverlust die aktuellen Daten bereitstellen.
7 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
7.1 Der Kunde wurde von alphatech | Netzwerkservice darauf aufmerksam gemacht, dass Hinweise auf den vertraglichen Softwareprodukten über
Urheber-, Marken- oder anderer Schutzrechte weder beseitigt, abgeändert, überdeckt noch in sonst. Weise unkenntlich gemacht werden dürfen.
7.2 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen.
alphatech | Netzwerkservice hat den Kunden auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software sowie der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hingewiesen.
8 Gewährleistung / Haftung
8.1 Wurden Installationsarbeiten fehlerhaft erbracht und/oder wurden bei der Arbeit durch Mitarbeiter von alphatech | Netzwerkservice an den
Geräten schuldhaft Schäden verursacht, wird alphatech | Netzwerkservice auf Anforderung durch den Kunden die Mängel innerhalb einer angemessenen
Frist beseitigen. Wird die Nachbesserung nicht während dieser Frist durchgeführt oder führt die Nachbesserung nicht zum Erfolg, kann der
Kunde Minderung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen oder die Vereinbarung aufkündigen. Voraussetzung für eine Kündigung ist jedoch eine
vorher erfolgte schriftliche Ankündigung.
8.2 Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen: Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. für Aufwendungen verursacht durch Datenverlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten
oder Beschädigung von Datenträgern, entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
8.3 Der Vertragspartner hat evtl. Schäden oder Mängel unverzüglich nach Kenntniser-halt alphatech | Netzwerkservice unter Angabe der für die
Ermittlung des Schadens oder des Mangels zweckdienlichen Informationen mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden
so gering wie möglich zu halten.
8.4 Nachbesserungsarbeiten werden ausschließlich durch Mitarbeiter von alphatech | Netzwerkservice bzw. durch seine Beauftragte vorgenommen.
alphatech | Netzwerkservice übernimmt keine Kosten für Nachbesserungsarbeiten, die durch nicht von Ihr beauftragte oder autorisierte Personen erbracht werden.
8.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Vertragspartner Änderungen oder Erweiterungen an den Geräten ohne Zustimmung von
alphatech | Netzwerkservice durch nicht autorisiertes Personal vornimmt.
8.6 Es gelten soweit nicht anders geregelt die gesetzlichen Bestimmungen für Haftung und Gewährleistung.
8.7 Auf Hardwareprodukte gibt alphatech | Netzwerkservice die gesetzlich vorgeschrieben Garantie von 2 Jahren. Im Garantiefall kann die
Abwicklung der Garantieleistung nur kostenlos erfolgen, wenn die Geräte in unser Haus gebracht werden.
9 Datenschutz/Datensicherheit
9.1 alphatech | Netzwerkservice ist als Unternehmen, das im Rahmen seiner Aufgaben mit vertraulichen Daten des Kunden in Berührung kommt,
dem Datenschutz verpflichtet. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) sind bekannt und werden entsprechend dem Gesetz angewandt.
Die Mitarbeiter von alphatech | Netzwerkservice sind nach §5 BDSG über ihre Pflichten schriftlich unterrichtet.
9.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Nutzung und den eventuellen Missbrauch von Zugangsnummern, Passwörtern usw., die er von
alphatech | Netzwerkservice erhält. Ebenso trägt er die Verantwortung für den Missbrauch von Serviceleistungen durch Dritte.
10 Haftungsbeschränkung
10.1 Keine Haftung für Folgeschäden: Weder alphatech | Netzwerkservice noch die Lieferanten von alphatech | Netzwerkservice sind für irgendwelche
Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen
oder von Daten oder anderen finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund einer Verletzung der Pflichten durch alphatech | Netzwerkservice entstehen,
selbst wenn alphatech | Netzwerkservice von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von
alphatech | Netzwerkservice auf den Betrag beschränkt, den der Kunde laut Angebot bezahlt hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von alphatech | Netzwerkservice verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren
gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
11 Allgemeines
11.1 Diese Vereinbarung ist allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Von dieser Vereinbarung
abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in Schriftform wirksam.
11.2 Von alphatech | Netzwerkservice vorgenommene Änderungen an dieser Vereinbarung werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und setzen ältere
Vereinbarungen außer Kraft.
11.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen. die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4 Alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung der Dienstleistungsvereinbarung ist Rostock.
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